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Auszeichnungen


Adolf-Ledebur-Denkmünze  

Zum dauernden Gedächtnis an den Altmeister der deutschen Gießereitechnik und an seine großen Verdienste um die technische Entwicklung des Gießereiwesens hat der Verein Deutscher Giessereifachleute im Jahr 1934, also im 25. Jahre seines Bestehens, die Stiftung der Adolf-Ledebur-Denkmünze beschlossen. Die Denkmünze, in Bronzeguss künstlerisch ausgeführt, soll auf einer Seite das Bildnis Adolf Ledeburs mit den Jahreszahlen 1909 bis 1934 und auf der anderen Seite die Widmung: „Dem verdienstvollem Förderer der deutschen Gießereitechnik“ tragen. Die Denkmünze soll, von einer Urkunde begleitet, in der Regel jährlich und zum ersten Male an dem Tag der Feier des fünfundzwanzigjährigen Bestehens des Vereins Deutscher Giessereifachleute an solche Personen verliehen werden, die sich um die Gießereitechnik im allgemeinen oder um den Verein Deutscher Giessereifachleute im besonderen hervorragende Verdienste erworben haben. Die Verleihung erfolgt durch den Vorstand im Namen des Vereins Deutscher Giessereifachleute. Die Namen der Inhaber der Adolf-Ledebur-Denkmünze und das Verleihungsjahr sollen im Mitgliederverzeichnis unter „Ehrungen und Auszeichnungen“ als erste laufend geführt werden.

Inhaber der Adolf-Ledebur-Denkmünze


Bernhard-Osann-Medaille    

Aus Anlass der 100. Wiederkehr des Geburtstages seines Ehrenmitgliedes Geh. Bergrat Professor Dr.-Ing. E.h. Bernhard Osann am 27 August 1962 beschließt der Verein Deutscher Giessereifachleute auf seiner 53. Mitgliederversammlung die Stiftung der Bernhard-Osann-Medaille. Damit soll die Erinnerung an den um die praxisnahe Lehre der Gießereikunde und Ausbildung von Gießerei-Ingenieuren an der Bergakademie Clausthal sowie um die Ziele des Vereins Deutscher Giessereifachleute hochverdienten Fachmann, Hochschullehrer und Forscher erhalten werden.

Die als Eisenkunstguss hergestellte Medaille wird, begleitet von einer Urkunde, in der Regel jährlich in der Mitgliederversammlung des Vereins Deutscher Giessereifachleute an solche Mitglieder verliehen, die sich um die Arbeit des Vereins, namentlich in den Landesgruppen und den Fachausschüssen, besonders verdient gemacht haben. Die Verleihung geschieht durch den Vorstand im Namen des Vereins Deutscher Giessereifachleute. Die Namen der Inhaber und das Jahr der Verleihung sollen im Mitgliederverzeichnis hinter den Namen der Ehrenmitglieder laufend aufgeführt werden.

Inhaber der Bernhard-Osann-Medaille


Eugen-Piwowarsky-Preis    

1. Name des Preises
Zur Ehren des Pioniers der wissenschaftlichen Erforschung des Gießereiwesens, Herrn Professor Dr.-Ing. habil. Eugen Piwowarsky
(geb. am 10.11.1891, gest. am 17.10.1953), und zu seinem Andenken kann jährlich auf der Hauptversammlung des VDG ein Preis für eine im Rahmen eines Wettbewerbs nachgewiesene hervorragende Leistung auf dem Gebiete der Gießereitechnik und –wissenschaft verliehen werden, der den Namen Eugen-Piwowarsky-Preis trägt. Er wurde erstmalig zur 47. Mitgliederversammlung im Jahre 1956 vergeben.

2. Wettbewerbsbedingungen
Der Preis wird für die beste Arbeit vergeben, die im Laufe des vorhergehenden Jahres von einem VDG-Mitglied, das das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in den Zeitschriften GIESSEREI oder GIESSEREI SPECIAL veröffentlicht worden ist.

3. Höhe des Preises und Verwendung
Der Preis besteht aus einer Urkunde, einer Plakette und einem Geldbetrag. Der Geldbetrag muss zur Durchführung einer Studiereise durch ausländische Gießereibetriebe verwendet werden, die vom Preisträger mit Unterstützung der Geschäftsstelle des VDG ausgewählt werden. Der Betrag wird jedes Jahr vom Präsidium des VDG neu festgelegt.

4. Berichterstattung
Der Gewinner des Preises ist verpflichtet, dem VDG spätestens drei Monate nach Abschluss der Reise einen schriftlichen Bericht zu erstatten und anschließend vor dem Vorstand und den Fachausschussleitern einen Vortrag darüber zu halten.

5. Gutachterkollegium
Das Gutachterkollegium wird vom Präsidenten des VDG bestimmt. Es setzt sich aus drei Herren und den Fachausschussleitern des VDG zusammen, in deren Arbeitsgebiet das Thema fällt. Falls erforderlich, können noch weitere Sachverständige hinzugezogen werden.

6. Berurteilung der eingereichten Arbeiten
Die Auswahl der Veröffentlichungen muss sowohl nach ihrem wissenschaftlichen als auch technisch-praktischen Wert geschehen. Das Bewertungssystem wird dem Gutachterkollegium überlassen.

7. Entscheidung über die Verleihung des Preises
Das Präsidium des VDG entscheidet nach Anhören des Gutachterkollegiums darüber, wem der Preis zuerkannt wird. Bei gleichwertigen Leistungen kann der Preis auf zwei Bewerber verteilt werden. Sind keine prämiierungswürdigen Veröffentlichungen vorhanden, kann die Verleihung des Preises ausgesetzt werden. Die Entscheidung des Präsidiums des VDG ist endgültig und unanfechtbar.

Inhaber des Eugen-Piwowarsky-Preises